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Staatliche Versuche der Regulation und Kontrolle des Phänomens Scheinehe

Vortrag von Mag.a. Irene Messinger:

Staatliche Versuche der Regulation und Kontrolle des Phänomens Scheinehe

Ehen werden aus den unterschiedlichsten Gründen geschlossen: wegen Kindern, erb-, steuerrechtlicher oder sonstiger strategischer Vorteile,aus Liebe oder weil durch die Ehe Aufenthaltssicherheit für einen
Drittstaatsangehörigen erlangt werden könnte – doch dieses Motiv ist seit 2006 in Österreich strafbar!
Ich lade ein zu einem rechtshistorischen Streifzug von der juristische Entstehung der Idee der Scheinehe als 'Namens- und Staatsbürgerschaftsehe'
im Ehegesetz 1938, über die 'Scheinehe' in fremdenrechtlichen Bestimmungen
der 1990er Jahre bis zur 'Aufenthaltsehe' im Fremdenpolizeigesetz 2005 und ihren aktuellen Novellierungen.
Die Vielzahl geplanter und getroffener Regulierungsmaßnahmen bzw. -versuchen zur Verhinderung von angeblichen Scheinehen als auch die Möglichkeiten vernetzter Kontrolle und fremdenpolizeilicher Eingriffe ins Privat- und Intimleben zeigen, dass es letztlich nicht so leicht ist, den Nachweis einer Aufenthaltsehe zu erbringen.

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