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Stellungnahme zum ÖVP Maßnahmenkatalog: Integration und Zuwanderung

druckversion eog-stellungnahme (pdf, 121 KB)

Am 30.5. 2008 ließen Minister Platter und Vizekanzler Molterer mit einem Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Zuwanderungsbestimmungen aufhorchen. Bis jetzt wurden für binationale Familien drei sehr maßgebliche Punkte bekannt.

1. Erhöhung der verpflichtenden Deutschkursstunden in der Integrationsvereinbarung von 300 auf 600 Stunden.

2. Verpflichtende Deutschkurse im Herkunftsland der PartnerInnen als Vorraussetzung für den Erhalt eines Aufenthaltstitels.

3. Nachweis, einer bestehenden Ehe über einen längeren Zeitraum bevor Familienzusammenführung nach Österreich möglich ist.

Für uns als ExpertInnen für binationales Familienleben von EHE OHNE GRENZEN ist dies ein eindeutiger Schritt in eine falsche Richtung und konterkariert jegliche Integration unserer PartnerInnen. Binationales Familienleben in Österreich, so es unter den derzeitigen Fremdenrechtlichen Umständen überhaupt noch funktionieren kann wird noch deutlich erschwert.

Zu den einzelnen Punkten:

Ad1) Erhöhung der Deutschkursstunden auf 600

Die Erfahrungen von EHE OHNE GRENZEN zeigen, dass unsere PartnerInnen, auch fernab vom Integrationsvereinbarungszwang, allein schon durch die Tatsache in einem österreichischen Familienverband eingebettet zu leben, hoch motiviert sind, sich die deutsche Sprache anzueignen, und dies selbstverständlich und im Alltag passiert.

Die von der ÖVP geforderten 600 Stunden liegen übrigens weit über dem Hauptschulabschluss Niveau und würden in etwa einer sechsten Schulstufe AHS entsprechen.

Ad2) Deutschzertifikate schon im Heimatland erwerben

Diese Forderung wurde offensichtlich an die bestehende Praxis in Deutschland angelehnt. Doch schon dort zeigte sich nach mehreren Monaten, dass dies ein untaugliches Mittel zum Deutscherwerb ist. Der Verband Binationaler IAF, eine seit 25 Jahren bestehende Vertretungsorganisation in Deutschland, kritisiert diese Regelung vehement und kann aus der Praxis berichten, dass sich diese Bestimmung mehr als untauglich zeigt.

So gibt es weltweit keine flächendeckenden Deutschinstitute, den EhepartnerInnen werden stundenlange Anreisen zu den Kursen zugemutet. Die erforderlichen Prüfungen dürfen dazu nur in Goethe-Instituten abgelegt werden, welche aber nach deutschen Erfahrungen meist gar nicht die personellen Ressourcen dafür besitzen.

Erfahrungsberichte aus Deutschland

Erfahrungsbericht1

»Mein Mann wohnt in einem Dorf in Südlibanon. Er muss 1,5 Stunden fahren, um in die nächste Großstadt zu gelangen. Dann kostet der Kurs dort 650 $. Das ist ganz schön viel Geld für libanesische Verhältnisse. Außerdem arbeitet er und muss dann einige Stunden am Tag seinen Laden schließen .Und das bedeutet einen finanziellen Verlust, den er noch zusätzlich aufbringen muss.«
»Im Juli wurden alle unsere Dokumente zur Familienzusammenführung geprüft und als positiv befunden. Wir haben gedacht, nun zeitnah das Einreisevisum zu bekommen, um endlich nach fünf Monaten zusammen leben zu können. Beim letzten Telefonat mit der Botschaft in Colombo wurde uns plötzlich mitgeteilt, dass mein Mann einen 2-monatigen Deutschkurs am Goethe-Institut für ca. 255 € absolvieren muss. D.h. wir müssen noch zwei weitere Monate getrennt leben. Ich bin wütend darüber und gleichzeitig hoffe ich, dass mein Mann die Prüfung gleich beim ersten Anlauf schafft, ansonsten…«

Erfahrungsbericht 2

»Mein Mann verfügt bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse. Die Deutsche Botschaft in Dakar verlangt aber ein Zertifikat vom Goethe-Institut. Die nächsten Prüfungen beim Goethe-Institut sind erst in ca. drei Monaten. D.h. mein Mann muss nun warten, um diese Prüfung abzulegen, die obendrein 160 € kostet und teurer ist als wenn er den Kurs besucht incl. der Prüfung. Das kann doch nicht wahr sein? Es muss doch eine Alternative geben.«

Erfahrungsbericht 3

Den Ehegattenzuzug an den Nachweis von Deutschkenntnissen zu koppeln, die auch noch im Heimatland zu erwerben sind, ist in der Tat absurd. Im Internet wird z.B. berichtet, dass die Durchfall-Quote bei den Prüfungen Deutsch Start 1 am Goethe-Institut in Bangkok bei 60–70% liegt und sich der Kurs für die Betroffenen als weit schwieriger herausstellt als angenommen.
Den Teilnehmern wird jetzt empfohlen, bei einem höheren Schulabschluss zwei Kurse zu besuchen, bei einem Verlassen der Schule nach neun Jahren drei Kurse, bei vorherigem Abbruch der Schule entsprechend mehr. Das bedeutet eine Kursbesuchsdauer von mind. 3 Monaten bis ... ?? Jahre!!!
Darüber hinaus wurde berichtet, dass inzwischen rund um das Goethe-Institut Zimmer zur Vermietung angeboten werden für ca. 200,– Euro pro Monat. Man muss sich das vorstellen: eine Person aus dem ärmeren Nordwesten des Landes, wo der Durchschnittsverdienst unter 200,– Euro liegt, muss für einige Monate nach Bangkok ziehen um Deutsch zu lernen. Welch immenser Kostenaufwand!

(Quelle: IAF Informationen 3/2007 Neues Zuwanderungsgesetz und Nationaler Integrationsplan):

Beispiele zur Dichte der Goethe-Institute nach Kontinenten:

Afrika: 19 Goethe-Institute
Asien : 26
Nordamerika: 10
Südamerika: 22
Australien: 2

In der gesamten Russischen Föderation gibt es zB. lediglich zwei Kursinstitute.

Fassen wir zusammen:

Goethe-Institute sind spärlich gesät, die PartnerInnen müssten unter Umständen tagelange Anreisen in Kauf nehmen, sich um Einreise- und Durchreisevisa bemühen um zu den entsprechenden Kursen zu gelangen und um dort die Prüfungen abzulegen. Kurse die für die jeweiligen Landesverhältnisse kaum leistbar, und oft über Monate ausgebucht sind, was eine Trennung der Eheleute über Monate hinweg mit sich ziehen kann.

Diese Bestimmung ist in unseren Augen unökonomisch und kann nur als Schikane verstanden werden, wenn man bedenkt, dass das gewünschte Ergebnis in Österreich vor Ort, mit Unterstützung des österreichischen Familienverbands so viel einfacher und nachhaltiger erzielt werden kann.

Ad 3) Ehen müssen im Ausland längere Zeit bestanden haben

Es ist uns noch nicht ganz klar, wie die Aussagen Minister Platters zu deuten ist, wonach "eine Ehe schon eine bestimmte Zeit bestanden haben muss, um eine Familiezusammenführung in Österreich zuzulassen". Aber auch wenn die Details zu dieser Bestimmung noch nicht bekannt sind, erfüllen sie doch mit Sorge.

Die Forderung wirft schwerwiegende Fragen auf, für die Familien und darüber hinaus, wenn wir an den Wirtschaftsstandort Österreich denken und es gilt, das Land nicht von wirtschaftlichen Entwicklungen abzuschotten.

Sie nimmt auch keine Rücksicht darauf, dass ÖsterreicherInnen vor allem in ihrer Freizeit mobil und global vernetzt sind, so dass in ihnen der Wunsch nach einem realen Zusammensein mit einem liebgewordenen Menschen auch über temporäre Kontakte entstehen kann. Ganz abgesehen davon, dass solche Kontakte nicht selten zu ganz realen Familiengründungen führen, weil sich ein Kind ankündigt.

Die in Aussicht gestellte Stoßrichtung hieße, dass ÖsterreicherInnen ihren Arbeitsplatz verlassen und im Herkunftsland des Partners leben müssten. Wie stellt sich Minister Platter das vor? Wenn man die ökonomische Situation mancher Herkunftsländer der Ehepartner betrachtet, ist das schlichtweg nicht praktikabel.

Es hieße, dass ÖsterreicherInnen ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz aufgeben und im Herkunftsland der Partnerin/des Partners leben müssten. Für schwangere Österreicherinnen hieße es, während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt ihres Kindes in oftmals prekäre Lebenssituationen in Drittstaaten ziehen zu müssen, ohne Aussicht darauf, in absehbarer Zeit mit ihrer Familie zurückzukehren.

Für wirtschaftliche und wissenschaftliche High-Potentials, die ins Ausland entsandt werden, um dort Praktikas zu machen, an großen Aufträgen österreichischer Firmen mitzuarbeiten oder dort Firmen mit aufzubauen, würde es bedeuten, ihren Job bei der Firma, die den Aufenthalt ermöglichte, kündigen zu müssen, um bei der Familie zu bleiben.

Und umgekehrt: Gründet ein Österreicher/eine Österreicherin hier mit einer/m solchen Entsandten oder mit einem/r Studentin aus einem Drittstaat eine Familie, so wäre auch diese/r ÖsterreicherIn gezwungen ins Ausland zu gehen.

Wie stellen sich die ÖVP und Minister Platter das vor?

Sollten etwa österreichische Kinder, damit ihr Stiefvater nach Österreich kommen kann, einen Schulwechsel z.B. nach Pakistan, in die Ukraine oder nach Zimbabwe vollziehen, um mit ihrer Mutter und deren neuen Mann dort zu leben, damit Minister Platter von dem bestehenden Familienleben überzeugt ist?

Sollten ÖsterreicherInnen, welche beruflich ins Ausland entsendet wurden und sich dort verheiraten, ihre Arbeit kündigen, wenn die Entsendung vorbei und sie wieder nach Österreich müssten, aber die erforderliche Ehedauer noch nicht gegeben ist?

Sollten österreichische Top-Kräfte mit ihrer oft unersetzlichen Auslandserfahrung nicht mehr nach Österreich zurückdürfen, wenn die erforderliche Ehedauer noch nicht gegeben ist und dann vielleicht auch noch der Job verloren ging, oder auf ihre Familien verzichten?

Müssten Studentinnen nach Beendigung ihres Auslandssemesters ihr Studium unterbrechen, um weiter im Land ihres Angetrauten verbleiben zu können, um die Ehedauer im Ausland nachweisen zu können?

Abgesehen von den massiven Einschnitten in rein private Lebensentscheidungen von ÖsterreicherInnen ist diese Regelung auch aus wirtschaftlichen Gründen schlichtweg abzulehnen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass es den Erfindern dieser Maßnahmen nicht ernsthaft an Integration gelegen sein kann. Vielmehr lässt es die Vermutung zu, dass unter dem Deckmantel einer „Integrationsdebatte“ schlichtweg noch mehr Zuwanderungsverschärfungen beschlossen werden sollen, ungeachtet der Auswirkungen auf die davon betroffenen ÖsterreicherInnen und deren EhepartnerInnen und Kinder.

Diese Maßnahmen entbehren jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit der Thematik binationaler Familien, es mangelt an Fachkenntnis der Materie und vor allem mangelt es an der Anerkennung der Integrationsarbeit, die binationale Familien leisten.

EHE OHNE GRENZEN wird in Zukunft, wie wir das auch schon in der Vergangenheit getan haben, gerne jenen als Expertin zur Verfügung stehen, denen an ernst gemeinter Integrations- und Familienpolitik gelegen ist.

EHE OHNE GRENZEN möchte festhalten, dass das Fremdenrechtspaket 2005, auch schon ohne die nun geforderten Verschärfungen, massive Verschlechterungen für binationale Familien bereit hält.

• Mindesteinkommen

ÖsterreicherInnen, die mit Drittstaatsangehörigen verheiratet sind, müssen ein Netto-Einkommen von mind. 1120 Euro + Miete (+ 79€/ Kind) nachweisen, damit ihre PartnerInnen eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Gleichzeitig dürfen diese erst ab Erhalt der Niederlassungsbewilligung arbeiten. Dadurch ist einkommensschwachen ÖsterreicherInnen, StudentInnen, Arbeitslosen, PensionistInnen, KindergeldbezieherInnen u.v.m. ein Familienleben in Österreich mit ihren EhepartnerInnen aus Nicht-EWR-Ländern de facto verwehrt.

• Auslandsantragsstellung

Das Gesetz verlangt unterdes von drittstaatsangehörigen EhepartnerInnen, die Niederlassungsbewilligung vom Herkunftsland aus zu beantragen und dort die Entscheidungen der österreichischen Behörden abzuwarten. Das bedeutet, dass Familien auf unbestimmte Zeit getrennt werden, die Antragssteller sich u. U. großen Gefahren aussetzen müssen, und enorme Kosten auf die Familien zukommen. Nicht in jedem Land gibt es außerdem eine zuständige österreichische Auslandsvertretung. Anträge aus dem Inland sind nur zulässig, wenn man sowohl legal eingereist wie aufhältig ist, wodurch Asylwerber faktisch gezwungen werden, in das Land, aus dem sie geflohen sind, für die Dauer von mehreren Monaten bis zu einem Jahr zurückzukehren.

• Zwangsillegalisierung

Das Gesetz sieht keine Übergangsbestimmungen vor, rechtmäßig gestellte Anträge aus dem Jahr 2005 und davor wurden für nichtig erklärt. Weiters mussten Asylsuchende, um eine Niederlassungsbewilligung als Angehörige zu beantragen, ihren Asylantrag - auf Geheiß der Behörden! - zurückziehen und wurden dadurch per 1.1.2006 illegalisiert. Damit sind sie von Schubhaft und Abschiebung bedroht.

• Inländerdiskriminierung

Das Fremdenrechtspaket benachteiligt auch ÖsterreicherInnen gegenüber EU-BürgerInnen – eine weitere Diskriminierung binationaler Partnerschaften, die noch ihrer Aufhebung durch die Höchstgerichte harrt.

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